Ausreichende Anzahl der Schöffinnen und Schöffen erreicht

weiterhin sind Bewerbungen für die nächste Amtsperiode möglich

Aufgrund der hohen Bereitschaft der Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger haben wir mehr als die erforderliche Anzahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 erreicht. Es werden dennoch auch weitere Bereitschaftserklärungen zur Übernahme des Amtes entgegengenommen

Die untenstehenden Informationen stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung:

  • Welche Aufgaben haben Schöffinnen und Schöffen?

    Durch die Schöffinnen/Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen/Schöffen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richter/innen sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken und erreichen, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter/innen. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter/innen. Das wird etwa daran deutlich, dass für Verurteilung sowie Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen die Stimmen beider Schöffinnen/Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden.

  • Voraussetzungen
    Das Schöffenamt kann jeder/jedem Deutschen übertragen werden, wenn sie oder er
    • im Jahr der Schöffenwahl das 25. Lebensjahr vollendet hat
    • nicht älter als 69 Jahre ist
    • für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist
    • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss mit Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet ist
    • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
    • nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist bzw. gegen sie/ihn kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
    • Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
  • Wie funktioniert die Schöffenwahl?

    Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste des für Sie zuständigen Bezirks gesetzt. Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und/oder zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählten Personen, wird von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. dem Jugendhilfeausschuss beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen. Die Vorschlagsliste sollte mindestens die doppelte Anzahl der dem zuständigen Amtsgericht zu unterbreitenden Vorschläge enthalten.

    Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode ab 01.01.2024 wird in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf im April 2023 beschlossen.

    Die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Bezirke bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.
    Nach Ablauf der Einspruchszeit wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss, unter Vorsitz einer Amtsrichterin / eines Amtsrichters, mit Zweidrittelmehrheit die notwendige Anzahl der Hauptschöffinnen/Hauptschöffen sowie der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen. Die ausgewählten Personen erhalten nach erfolgter Wahl vom Gericht weitere Informationen. Auch nicht ausgewählte Personen werden vom Gericht informiert.

  • Werde ich für meine Arbeit entschädigt?

    Schöffinnen und Schöffen können für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Schöffentätigkeit entschädigt werden. Die Entschädigung erhalten Sie nur auf Antrag.
    Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter:
    https://service.berlin.de/dienstleistung/326928/

  • Werde ich dafür von meiner Arbeitsstelle freigestellt?

    Niemand darf in der Übernahme oder Ausübung des Amtes als ehrenamtliche/r Richter:in beschränkt oder wegen der Übernahme oder Ausübung des Amtes benachteiligt werden. Ehrenamtliche Richter:innen sind für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von ihrem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes ist unzulässig.
    Weitere Informationen sind den nachfolgend verlinkten Gesetzestexten zu entnehmen:
    https://www.berlin.de/schoeffenwahl/rechtsgrundlagen/artikel.1205918.php

  • Wo und wie kann ich mich bewerben?

    Wenn Sie im Bezirk Reinickendorf gemeldet sind, dann übersenden Sie uns bitte die ausgefüllte und unterschriebene Bereitschaftserklärung per Post.

    Zuständig für Schöffinnen und Schöffen
    Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
    - Bezirkswahlamt –
    Teichstraße 65, Haus 1,
    13407 Berlin
    Telefon: (030) 90294-2123
    E-Mail
    Zuständig für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
    Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
    Abteilung Jugend, Familie, Gesundheit
    Leiterin Koordinierungsstelle
    JugFamGes KD L
    Eichborndamm 215
    13437 Berlin
    Telefon: (030) 90294-6006
    E-Mail
  • Bereitschaftserklärung Schöffenamt

    PDF-Dokument (153.3 kB)

  • Bereitschaftserklärung Jugendschöffen

    PDF-Dokument (402.2 kB)

  • Schaubild Schöffenwahl

    PDF-Dokument (1.0 MB)

  • Merkblatt für Schöffen

    PDF-Dokument (128.6 kB)

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