Kiezfonds Aufruf

Bezirksbürgermeister Frank Balzer (CDU) ruft auch in diesem Jahr dazu auf, Ideen und Projekte für den Kiezfonds 2021 einzureichen. Die Bezirksverordneten haben am 13.01.2021 einstimmig die Ortsteile Reinickendorf und Frohnau ausgewählt. Neben der Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist für lebenswerte Kieze auch der Erhalt der Natur von besonderer Bedeutung. „Der Kiezfonds fördert Projekte, die im Interesse eines gemeinschaftlichen Miteinanders im Kiez stehen und die beispielsweise zur Förderung der Umwelt, der Jugend, des Sports oder des Ehrenamtes dienen. Aus diesem Grunde lade ich alle Vereine, lokale Gruppen, Religionsgemeinschaften, Nachbarschaften und natürlich alle Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Kieze ein, kleine Projekte zu entwickeln“, erläutert Frank Balzer.

Insgesamt stehen 40.000 Euro bereit. Davon sind 10.000 Euro reserviert, um Umweltschutzprojekte von Bürgern und Bürgerinnen, Initiativen, Vereinen und Einrichtungen gezielt zu fördern. Nicht für Umweltprojekte ausgegebene Mittel werden den übrigen Anträgen zur Verfügung gestellt.

Die Mittel für die lokalen sozialen Projekte und lokalen Umweltschutzprojekte sollen im Einzelfall eine Größe von mindestens 500 Euro und höchstens 2.000 Euro umfassen und müssen noch in diesem Jahr verausgabt werden. Ausgaben aus dem Kiezfonds dürfen erst nach Zusage durch den Bezirk vorgenommen werden. Doppelförderungen mit anderen Fördermitteln, z.B. aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt (früher Quartiers-management) oder dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere (früher Aktive Zentren) sind nicht zulässig.

Die gewünschten Projekte können per E-Mail an stadtplanung@reinickendorf.berlin.de bzw. Fax (030) 90294-3423 mit einer kurzen Erläuterung sowie Angaben zu Kontaktpersonen
bis zum 30.05.2021 in schriftlicher Form eingereicht werden. Bei der Durchführung der Projekte sind die zurzeit geltenden Corona-Hygienebestimmungen zu berücksichtigen, evtl. ist ein „Plan B“ bereit zu halten. Je Institution, Verein oder lokaler Gruppierung darf nur ein Projektantrag gestellt werden.

Über die Auswahl der eingegangenen Projektvorschläge wird eine Jury – bestehend aus der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), dem Bezirksbürgermeister sowie Vertretern der BVV-Fraktionen – entscheiden.

Folgendes Verfahren ist nach Einreichung der Projektvorschläge vorgesehen:

Die o.g. Jury entscheidet über die Zulässigkeit und Begründetheit des Projektantrages. Übersteigen die beantragten Mittel die Höhe des Kiezfonds, muss die Jury eine Auswahl der Projekte vornehmen.

Nach Entscheidung der Jury werden die Bewerberinnen und Bewerber über die Auswahl ihrer Projekte informiert. Die Mittel für die ausgewählten Kiezfondsprojekte werden im Rahmen einer Zuwendung ausgereicht.

Hinweise für den Antrag auf Zuwendung:

Die ausgewählten Bewerber stellen für ihre Projekte einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung. Hierfür wird ein entsprechender Vordruck ausgehändigt. Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen:

  • Antragsteller, rechtsgeschäftliche Vertretung (Nachweis wie z.B. Auszug aus dem Vereinsregister ist einzureichen)
  • Beschreibung des Vorhabens und der Ziele
  • Finanzierungsplan
  • Angaben über Beteiligung Dritter
  • Berechtigung des Vorsteuerabzuges nach § 15 Umsatzsteuergesetz
  • Einwilligung in die Veröffentlichung der Angaben zur Herstellung der Transparenz bzw. schriftliche Begründung bei Ablehnung
  • Registrierungsnummer von der Senatsverwaltung für Finanzen
  • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden ist
  • Erklärung darüber, dass dem Antragsteller bekannt ist, dass die im Antrag getroffenen Angaben als subventionserhebliche Tatsache bezeichnet werden und die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB bekannt ist.

Für die Bewilligung der Zuwendung sind folgende Angaben in der Transparenzdatenbank Voraussetzung:

  • Bei gemeinnützigen juristischen Personen: Anschrift, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Entscheidungsträger.
  • Bei nicht gemeinnützigen juristischen Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Anschrift, Sitz, Rechtsform, Entscheidungsträger.

Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit den Projekten begonnen werden bzw. dürfen finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Maßnahme eingegangen werden, d.h. vorher dürfen die einzelnen Projekte weder gestartet noch finanzielle Verpflichtungen im Rahmen des Projekts eingegangen werden.

Bei Vereinen wird der Zuwendungsbetrag auf das Vereinskonto, bei natürlichen Personen oder anderen Organisationen auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt frühestens nachdem der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Die Bestandskraft tritt durch Ablauf der Rechtsbehelfsfrist oder dadurch ein, dass sich der Zuwendungsempfänger mit dem Inhalt des Bescheides ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

Die Auszahlung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt und kann nach Eintritt der Bestandskraft zu einem vereinbarten Zahlungstermin oder auf Abruf erfolgen.

Die BVV erhält vom Zuwendungsempfänger einen Hinweis, wann das Projekt gestartet wird. Gegebenenfalls macht sich die BVV vor Ort ein Bild über die Umsetzung der Zuwendung.

Nach Ablauf des Zeitraumes für die Durchführung des Projektes hat der Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis – bestehend aus einem Sachbericht mit Fotos und einem zahlenmäßigen Nachweis
mit Rechnungsbelegen im Original und rechtskräftiger Unterschrift – einzureichen. Zum Nachweis der Bezahlung sind bei Barzahlungen Quittungen und bei Kartenzahlungen oder Überweisungen Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung beizulegen.

Der Zuwendungsgeber prüft anhand des Verwendungsnachweises die Verwendung der Zuwendung.

Die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind einzuhalten.

Anliegend erhalten Sie den Projektantrag, den Leitfaden zum Kiezfonds 2021 sowie das Logo des Kiezfonds, das in der Öffentlichkeitsarbeit und bei allen Druckerzeugnissen zu verwenden ist.

  • Projektantrag

    PDF-Dokument (263.8 kB)

  • Leitfaden

    PDF-Dokument (595.2 kB)

  • Logo Kiezfonds

    JPG-Dokument

  • Allg. Nebenbestimmungen

    PDF-Dokument (134.6 kB)